Prüfung Quartierpläne

Der Quartierplan regelt innerhalb seines Geltungsbereichs mit seinen Plänen und besonderen Bauvorschriften, was und wie gebaut werden darf. Als Sondernutzungsplan verfeinert der Quartierplan die im Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Sarnen festgelegte Grundnutzung und es können Ausnahmen dieser gegenüber gewährt werden. Der Quartierplan ist weitgehend an das Recht gebunden, das zum Zeitpunkt seiner Genehmigung galt.

Mit der laufenden Ortsplanungsrevision wird das Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Sarnen umfassend überarbeitet. Einerseits gilt es, die (neuen) nationalen und kantonalen Gesetze sowie weiteren Vorgaben auf Gemeindeebene umzusetzen. Andererseits kommen technische Neuerungen wie die «Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB)» oder der Wegfall der Nutzungsziffern im gesamten Kanton Obwalden hinzu.

Die veränderten Rahmenbedingungen in Kombination mit den über 60 rechtskräftigen Quartierplänen aus einer Zeitspanne von mehr als 50 Jahren würden ein rechtliches Flickwerk bedeuten. Deshalb hat die Gemeinde Sarnen beschlossen, im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision alle bestehenden Quartierpläne zu prüfen und zusammen mit Ihnen als Eigentümerschaften die Zukunft Ihres Quartierplans zu diskutieren. Längst realisierte Quartierpläne werden nicht mehr gebraucht und taugen nicht für mögliche Entwicklungen der Quartiere. Wir möchten daher möglichst viele Quartierpläne aufheben und sie in die Regelbauweise überführen. Wenn Quartierpläne beibehalten werden, so sind diese an die neuen Vorschriften anzupassen.

Infoveranstaltung Quartierpläne

Für die direktbetroffenen Grundeigentümerschaften und weitere interessierte Sarnerinnen und Sarner findet eine Infoveranstaltung statt.

14. November 2024
19:00 Uhr
Aula Cher, Sarnen

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Welche Gründe gibt es für die Aufhebung der Quartierpläne:

  • Werden die Quartierpläne beibehalten, besteht auch künftig ein Flickwerk von teils nicht mehr zeigemässen Planungsinstrumenten sowie unterschiedlichen Begriffen und Messweisen. Das erschwert die Arbeit der Architektinnen und Architekten.
  • Die veralteten Planungen widersprechen den heutigen Zielsetzungen der Raumentwicklung oftmals und verhindern damit eine zeitgemässe Entwicklung
    Zudem schränken sie die Weiterentwicklung des baulichen Bestandes stark ein.
  • Die Eigentümerschaften haben teilweise weniger Entwicklungsspielraum, als sie in der künftigen Regelbauweise hätten.
  • Schlussendlich bedeutet die immer wieder anfallende Anpassung von Quartierplänen an gültiges Recht einen hohen bürokratischen Mehraufwand für die Eigentümerschaften und die Gemeinde.

Mitwirken

Zum Start laden wir Sie ein, uns anhand einer kurzen Umfrage die Vorzüge Ihres Quartiers bzw. der Wohnbebauung zu schildern und auf allfällige Defizite zu verweisen. Ihre Antworten geben uns wertvolle Hinweise für die Ortsplanungsrevision. Wir bitte Sie um Teilnahme an der Umfrage bis am 15.12.2024.

Ein konkreter Vorschlag, welche Bestimmungen die jeweiligen Quartierpläne ablösen könnten, wird Anfang 2025 vorliegen. Es wird dann im Rahmen der informellen Mitwirkung eine nächste Mitsprachemöglichkeit geben.