Im Rahmen der Ortsplanungsrevision 2025+ startet nun auch für die zweite Phase (weitere Infos zum Stand der Ortsplanungsrevision gibt es hier) die Mitwirkung. Die Sarner Bevölkerung hat zwischen Frühling 2025 und Sommer 2026 zu drei verschiedenen Zeitpunkten die Möglichkeit, sich inhaltlich einzubringen. Abgeschlossen wird die Ortsplanungsrevision mit einer Volksabstimmung. Am 12. Mai startet die erste Mitwirkungsphase, die „Informelle Mitwirkung“.
Die Bevölkerung kann sich ein erstes Mal zur Nutzungsplanung informieren und verschiedentlich Rückmeldungen einbringen. Der Entwurf des Zonenplans wird veröffentlicht, der Entwurf des Bau- und Zonenreglements jedoch noch nicht.
Beide Entwürfe (Zonenplan sowie Bau- und Zonenreglement) werden veröffentlicht. Es sind schriftliche Mitwirkungseingaben direkt zu den beiden Dokumenten möglich. Alle Eingaben werden durch den Einwohnergemeinderat beantwortet.
Nach der Bereinigung der Entwürfe findet eine öffentliche Auflage mit Einspracheverfahren statt.
Der revidierte Zonenplan und das Bau- und Zonenreglement müssen von der Sarner Stimmbevölkerung genehmigt werden.
Um die verschiedenen Mitwirkungsmöglichkeiten im Rahmen der informellen Mitwirkung etwas zu gliedern, ist die Mitwirkung in Bereiche unterteilt. In jedem Bereich können Sie sich
Informieren
Austauschen
Schriftliche Rückmeldung geben
Untenstehend laden wir Sie herzlich ein, die verschiedenen Mitwirkungsmöglichkeiten in den drei Bereichen zu durchstöbern und sich einzubringen. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!
Das Planungsteam möchte als wichtigstes Anliegen aufzeigen, was sich mit dieser Revision der Nutzungsplanung grundlegend ändern wird. Erklärungen zu diesen Grundsätzen werden in einer Videoserie bereitgestellt. Bei Fragen zu diesen Informationen können Sie an fünf Nachmittagen im Pop-up-Büro beim Planungsteam vorbeikommen. Während der gesamten Dauer der informellen Mitwirkung läuft zudem eine Umfrage zu den Grundsätzen der Nutzungsplanung. Damit möchte das Planungsteam erfahren, wie Sie zu allgemeinen Fragen stehen.
Kommen Sie mit Ihren allgemeinen Fragen zur Nutzungsplanung direkt auf das Planungsteam zu!
Sagen Sie uns, was Sie über die wichtigsten Grundsätze der Nutzungsplanung und den Entwurf des Zonenplans denken.
Parallel zu den Entwurfsarbeiten der Nutzungsplanung wird auch die Prüfung aller Sarner Quartierpläne (QP) weitergeführt. Das Planungsteam hat alle rechtsgültigen QP im Detail gesichtet und für jedes Quartier einen Steckbrief erstellt. Die Steckbriefe erfassen die wichtigsten im QP festgelegten speziellen Bauvorschriften, zeigen die in der Startumfrage geäusserten Entwicklungsabsichten der Direktbetroffenen und listen auf, welche Inhalte das Planungsteam in die Nutzungsplanung überführen möchte. Damit alle für die Direktbetroffenen relevanten Aspekte ihres QP bestmöglich berücksichtigt werden, bittet das Planungsteam um schriftliche Rückmeldungen. Zusätzlich haben die Direktbetroffenen die Möglichkeit, einen direkten Austausch zu ihrem Quartierplan zu vereinbaren.
Steckbrief zu jedem gültigen QP mit seinen besonderen Bauvorschriften und was davon wie in die künftige Regelbauweise übernommen werden soll.
Geben Sie uns eine Rückmeldung, ob die wichtigsten Aspekte Ihres QP im Steckbrief abgebildet sind.
In fünf Quartieren mit besonderen Herausforderungen zeigen Planungsteam und Gemeindeverantwortliche im Rahmen von sogenannte «Quartierdialogen» mögliche Entwicklungen auf und sind gespannt auf ein Feedback der ortskundigen Anwohnenden.
Übersicht, welche Entwicklungsabsichten das REK Sarnen und der Entwurf des BZR für die 5 ausgewählten Quartiere aufzeigen.
Gespräche mit der Quartierbevölkerung in fünf ausgewählten Quartieren von Sarnen.
Bei Fragen oder Anliegen im Zusammenhang mit der Ortsplanungsrevision Sarnen 2025+ wenden Sie sich gerne direkt an uns: planung@sarnen.ch
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Bereits jetzt läuft die Mitwirkung zur Nachführung der Nutzungsplanung. Dabei handelt es sich um eine eher technische Vorarbeit für die eigentliche Revision der Nutzungsplanung. Es geht zum Beispiel um die Ergänzung von Verkehrszonen gemäss den Vorgaben des Kantons oder die Ausscheidung der Gewässerräume, einschliesslich der Aufhebung der bisher dafür vorgesehenen Baulinien.
Sie haben die Möglichkeit, sich bis zum 28. April 2025 entweder digital über www.mitwirken-sarnen.ch oder analog einzubringen.