Mitwirkung Nutzungsplanung und Quartierpläne

Im Rahmen der Ortsplanungsrevision 2025+ läuft die zweite Phase der Mitwirkung zur Nutzungsplanung.  Sie wird „formelle Mitwirkung“ genannt und dauert vom 20. Mai – 20. Juli 2026. Ab dieser zweiten Phase laufen zwei Mitwirkungsverfahren parallel zueinander: jenes zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung und jenes zum Umgang mit den Quartierplänen. Insgesamt hat die Sarner Bevölkerung zu drei verschiedenen Zeitpunkten die Möglichkeit, sich inhaltlich einzubringen. Abgeschlossen wird die Gesamtrevision der Nutzungsplanung mit einer Volksabstimmung respektive mit Beschlüssen des Einwohnergemeinderats zu den Quartierplänen.

Infoveranstaltung zur Mitwirkung
Infoveranstaltung Quartierpläne

Zum Auftakt der formellen Mitwirkung sind Sie herzlich zur Informationsveranstaltung eingeladen.

2. Juni 2026, 19:00 Uhr Aula Cher

Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Bauarbeiten weniger Parkplätze zur Verfügung stehen. 

12. Mai - 30. Juni 2025
Informelle Mitwirkung

Die Bevölkerung kann sich ein erstes Mal zur Nutzungsplanung informieren und verschiedentlich Rückmeldungen zu ausgewählten Bestandteilen der Nutzungsplanung einbringen.

2026
20. Mai - 20. Juli 2026
Formelle Mitwirkung

Der Gesamtentwurf der Nutzungsplanung (Zonenplan sowie Bau- und Zonenreglement) sowie die beabsichtigten Entscheide zu den Quartierplänen werden veröffentlicht. Es sind schriftliche Mitwirkungseingaben direkt zu beiden Verfahren möglich. Alle Eingaben werden durch den Einwohnergemeinderat in einem Mitwirkungsbericht beantwortet.

Frühjahr 2027
Öffentliche Auflage & Einspracheverfahren

Nach der Bereinigung der Entwürfe findet eine öffentliche Auflage mit Einspracheverfahren statt.

Herbst 2027
Volksabstimmung / Beschluss EGR

Der revidierte Zonenplan und das Bau- und Zonenreglement müssen von der Sarner Stimmbevölkerung genehmigt werden. Die Beschlüsse zur Aufhebung oder Anpassung der Quartierpläne werden vom EGR getroffen.

Zwei parallele formelle Mitwirkungsverfahren

Da die Unterlagen bis mindestens Ende Jahr beim Kanton in Vorprüfung sind, bieten Ihnen die Gemeinde Sarnen ein längeres Zeitfenster als die für eine Mitwirkung üblichen 30 Tage an. Während 60 Tagen können Sie sich mit den Unterlagen befassen und Ihre Mitwirkungseingabe formulieren. Die Unterlagen sind seit dem 20. Mai 2026 öffentlich einsehbar. Somit können Sie sich bereits vor der Infoveranstaltung ein erstes Bild zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung machen. Weiterhin verfügbar ist auch die Videoserie zu den Grundsätzen der Ortsplanungsrevision, die Ihnen wertvolle Informationen vermitteln kann.

Das kantonale Planungs- und Baugesetz regelt, was für ein Verfahren für welches Planungsinstrument anzuwenden ist. Diesbezüglich unterscheiden sich die Planungsinstrumente „Nutzungsplanung (Zonenplan sowie Bau- und Zonenreglement)“ und „Quartierpläne“ grundlegend. Am offensichtlichsten ist, dass die Gesamtrevision der Nutzungsplanung schlussendlich von der Stimmbevölkerung beschlossen in einer Abstimmung beschlossen werden muss. Im Gegensatz dazu braucht es für die Aufhebung oder Anpassung von Quartierplänen einen Beschluss des Einwohnergemeinderats. Es handelt sich also um zwei unterschiedliche Verfahren, die auch eine separate Mitwirkung bedingen.

Auch inhaltlich gibt es klare Unterschiede. Während beide Planungsinstrumente zwar Auswirkungen auf die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten haben, gilt überall eine Grundnutzung, die über die Nutzungsplanung festgelegt wird. Die Quartierpläne sind sogenannte Sondernutzungspläne, die sich auf die „normale“ Baugesetzgebung abstützen. Diese Sonderregeln können jedoch nur solange angewendet werden, wie die Quartierpläne in der Umsetzungsfrist vorsehen. Danach müssen sie an das neue Recht angepasst werden, wenn eine bauliche Entwicklung angestrebt wird. 

Sie finden alle Informationen und Dokumente zu diesem Verfahren unter Mitwirken >> Gesamtrevision der Nutzungsplanung

Sie finden alle Informationen und Dokumente zu diesem Verfahren unter Mitwirken >> Quartierpläne

Informationen

Das Planungsteam möchte als wichtigstes Anliegen aufzeigen, was sich mit dieser Revision der Nutzungsplanung grundlegend ändern wird. Erklärungen zu diesen Grundsätzen werden in einer Videoserie bereitgestellt. Diese ist weiterhin aktuell und wir freuen uns, wenn Sie reinschauen. 

Bei Fragen oder Anliegen im Zusammenhang mit der Ortsplanungsrevision Sarnen 2025+ wenden Sie sich gerne direkt an uns: planung@sarnen.ch

Vorgelagertes Mitwirkungsverfahren: Nachführung der Nutzungsplanung

Bereits jetzt läuft die Mitwirkung zur Nachführung der Nutzungsplanung. Dabei handelt es sich um eine eher technische Vorarbeit für die eigentliche Revision der Nutzungsplanung. Es geht zum Beispiel um die Ergänzung von Verkehrszonen gemäss den Vorgaben des Kantons oder die Ausscheidung der Gewässerräume, einschliesslich der Aufhebung der bisher dafür vorgesehenen Baulinien.

Sie haben die Möglichkeit, sich bis zum 28. April 2025 entweder digital über www.mitwirken-sarnen.ch oder analog einzubringen.