Im Rahmen der Ortsplanungsrevision 2025+ fand vom 20. Mai – 20. Juli 2026 die zweite Phase der Mitwirkung zur Nutzungsplanung (formelle Mitwirkung) statt. Ab dieser zweiten Phase laufen zwei Mitwirkungsverfahren parallel zueinander: jenes zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung und jenes zum Umgang mit den Quartierplänen. Insgesamt hat die Sarner Bevölkerung zu drei verschiedenen Zeitpunkten die Möglichkeit, sich inhaltlich einzubringen. Abgeschlossen wird die Gesamtrevision der Nutzungsplanung mit einer Volksabstimmung respektive mit Beschlüssen des Einwohnergemeinderats zu den Quartierplänen.
Die Bevölkerung kann sich ein erstes Mal zur Nutzungsplanung informieren und verschiedentlich Rückmeldungen zu ausgewählten Bestandteilen der Nutzungsplanung einbringen.
Der Gesamtentwurf der Nutzungsplanung (Zonenplan sowie Bau- und Zonenreglement) sowie die beabsichtigten Entscheide zu den Quartierplänen werden veröffentlicht. Es sind schriftliche Mitwirkungseingaben direkt zu beiden Verfahren möglich. Alle Eingaben werden durch den Einwohnergemeinderat in einem Mitwirkungsbericht beantwortet.
Nach der Bereinigung der Entwürfe findet eine öffentliche Auflage mit Einspracheverfahren statt.
Der revidierte Zonenplan und das Bau- und Zonenreglement müssen von der Sarner Stimmbevölkerung genehmigt werden. Die Beschlüsse zur Aufhebung oder Anpassung der Quartierpläne werden vom EGR getroffen.
Die formelle Mitwirkung fand vom 20. Mai – 20. Juli 2026 statt. Aktuell findet die Auswertung der Mitwirkungseingaben statt, die im Frühjahr 2027 abgestimmt auf den kantonalen Vorprüfungsbericht beantwortet und veröffentlicht werden.
Sie finden hier weiterhin die Unterlagen mit dem Arbeitsstand zum Beginn der Formellen Mitwirkung. Eine auf die Mitwirkungseingaben und den Vorprüfungsbericht angepasste Version wird zusammen mit dem Mitwirkungsbericht veröffentlicht. Weiterhin verfügbar ist auch die Videoserie zu den Grundsätzen der Ortsplanungsrevision, die Ihnen wertvolle Informationen vermitteln kann.
Das kantonale Planungs- und Baugesetz regelt, was für ein Verfahren für welches Planungsinstrument anzuwenden ist. Diesbezüglich unterscheiden sich die Planungsinstrumente „Nutzungsplanung (Zonenplan sowie Bau- und Zonenreglement)“ und „Quartierpläne“ grundlegend. Am offensichtlichsten ist, dass die Gesamtrevision der Nutzungsplanung schlussendlich von der Stimmbevölkerung beschlossen in einer Abstimmung beschlossen werden muss. Im Gegensatz dazu braucht es für die Aufhebung oder Anpassung von Quartierplänen einen Beschluss des Einwohnergemeinderats. Es handelt sich also um zwei unterschiedliche Verfahren, die auch eine separate Mitwirkung bedingen.
Auch inhaltlich gibt es klare Unterschiede. Während beide Planungsinstrumente zwar Auswirkungen auf die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten haben, gilt überall eine Grundnutzung, die über die Nutzungsplanung festgelegt wird. Die Quartierpläne sind sogenannte Sondernutzungspläne, die sich auf die „normale“ Baugesetzgebung abstützen. Diese Sonderregeln können jedoch nur solange angewendet werden, wie die Quartierpläne in der Umsetzungsfrist vorsehen. Danach müssen sie an das neue Recht angepasst werden, wenn eine bauliche Entwicklung angestrebt wird.
Sie finden alle Informationen und Dokumente zu diesem Verfahren unter Mitwirken >> Gesamtrevision der Nutzungsplanung
Sie finden alle Informationen und Dokumente zu diesem Verfahren unter Mitwirken >> Quartierpläne
Das Planungsteam möchte als wichtigstes Anliegen aufzeigen, was sich mit dieser Revision der Nutzungsplanung grundlegend ändern wird. Erklärungen zu diesen Grundsätzen werden in einer Videoserie bereitgestellt. Diese ist weiterhin aktuell und wir freuen uns, wenn Sie reinschauen.
Bei Fragen oder Anliegen im Zusammenhang mit der Ortsplanungsrevision Sarnen 2025+ wenden Sie sich gerne direkt an uns: planung@sarnen.ch
Bereits jetzt läuft die Mitwirkung zur Nachführung der Nutzungsplanung. Dabei handelt es sich um eine eher technische Vorarbeit für die eigentliche Revision der Nutzungsplanung. Es geht zum Beispiel um die Ergänzung von Verkehrszonen gemäss den Vorgaben des Kantons oder die Ausscheidung der Gewässerräume, einschliesslich der Aufhebung der bisher dafür vorgesehenen Baulinien.
Sie haben die Möglichkeit, sich bis zum 28. April 2025 entweder digital über www.mitwirken-sarnen.ch oder analog einzubringen.