Hier finden Sie alle Dokumente zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung mit Arbeitsstand zum Start der formellen Mitwirkung:
Die formelle Mitwirkung wurde am 20.07.2026 abgeschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich an planung@sarnen.ch.
Für Informationen zur Aufhebung und Anpassung der Quartierpläne gibt es ein eigenes Verfahren. Alle Informationen und Mitwirkungsmöglichkeiten dazu finden Sie hier.
Wenn Sie den Entwurf des Zonenplans in einem separaten Fenster anzeigen möchten, bitte hier klicken. Wenn Sie den Zonenplan als Datei herunterladen möchten, finden Sie hier den Teil Sarnen Dorf, Kirchhofen, Ramersberg und Kägiswil, den Teil Stalden, Wilen, Oberwilen sowie den Zonenplan Landschaft. Eingaben sind nicht mehr möglich.
Im Planungsbericht zeigt das Planungsteam auf:
Im Planungsbericht wird auf mehrere Planungshilfen der Obwaldner Gemeinden verwiesen. Diese liegen im Entwurfsstand vor und können hier eingesehen werden:
Die Erläuterungspläne wurden erstellt, um Ihnen gewisse Themen etwas übersichtlicher aufzeigen zu können, als dies im Zonenplan der Fall ist. Sie dienen ausschliesslich der Information und bilden die gleichen Inhalte ab, wie der Zonenplan. Deshalb haben sie keine rechtliche Wirkung. Sollten fälschlicherweise Diskrepanzen bestehen, gilt immer, was im Zonenplan abgebildet ist.
Mit Klick auf das Bild wird der gesamte Plan geöffnet.
Mit einer Videoserie möchte Ihnen das Planungsteam die wichtigsten Grundsätze dieser Nutzungsplanung erläutern. Schauen Sie sich die Videos an und kommen Sie bei Fragen auf uns zu!
Die Videos wurden im Frühling 2025 produziert. Einige Inhalte (z. B. hinsichtlich des kantonalen Planungs- und Baugesetzes) haben sich inzwischen verändert. Im Zweifelsfall sind die Videos als überholt zu betrachten. Nichts desto trotz erachtet das Planungsteam den Mehrwert als grösser, die Videoserie weiterhin verfügbar zu belassen.
Bereits jetzt läuft die Mitwirkung zur Nachführung der Nutzungsplanung. Dabei handelt es sich um eine eher technische Vorarbeit für die eigentliche Revision der Nutzungsplanung. Es geht zum Beispiel um die Ergänzung von Verkehrszonen gemäss den Vorgaben des Kantons oder die Ausscheidung der Gewässerräume, einschliesslich der Aufhebung der bisher dafür vorgesehenen Baulinien.
Sie haben die Möglichkeit, sich bis zum 28. April 2025 entweder digital über www.mitwirken-sarnen.ch oder analog einzubringen.