Wir rüsten

für die Zukunft

Ortsplanung Sarnen 2025

Die Gemeinde Sarnen überarbeitet ihre Ortsplanung. Zwischen 2021-2023 wurde das Räumliche Entwicklungskonzept REK Sarnen erarbeitet. Dieses strategische Planungsdokument zeigt auf, wie sich die Gemeinde Sarnen räumlich entwickeln soll. Seit Mitte 2023 wird an Zonenplan und Bau- und Zonenreglement gearbeitet. Diese grundeigentümerverbindlichen Planungsinstrumente wurden zuletzt im Jahr 2012 überarbeitet und sind an die übergeordneten Bestimmungen und an das REK Sarnen anzupassen. Die Sarner Bevölkerung wird bei verschiedenen Planungsständen zur Mitwirkung eingeladen. Mit Umfragen, Veranstaltungen und bei öffentlichen Auflagen können Betroffene und die Bevölkerung ihre Meinungen einzubringen. Für den Gemeinderat und das Projektteam ist der Einbezug von zentraler Bedeutung. Deshalb sind weitere Formate zum Austausch geplant.

Das nun vorliegende Räumliche Entwicklungskonzept REK Sarnen zeigt auf, wie sich Sarnen und die Ortsteile baulich entwickeln sollen und was bezüglich Landschaft und Verkehr zu berücksichtigen ist. Gemeinsam mit Ihnen wollen wir nun Nägel mit Köpfen machen und die Entwicklungsabsichten in den Planungsinstrumenten der Gemeinde verankern.

News

Muster-Bau- und Zonenreglement verabschiedet

Die Obwaldner Gemeinden haben gemeinsam ein Muster-Bau- und Zonenreglement (Muster-BZR) erarbeitet. Dieses fördert die Harmonisierung der Bau- und Zonenreglemente der Gemeinden und bietet einen einheitlichen Rahmen für die Ablösung der im Jahr 2015 abgeschafften Nutzungsziffern. Für die Erarbeitung des Muster-BZR wurde ein Fachgremium mit Vertretungen aus den Bauämtern aller Obwaldner Gemeinden sowie deren Ortsplanungsbüros gebildet.

Das Muster-BZR ist ein wichtiges Hilfsinstrument für die Weiterbearbeitung der Ortsplanungsrevisionen. Es beinhaltet Ausführungsbestimmungen zu Themen, bei denen das revidierte, kantonale Baurecht den Gemeinden Regelungskompetenzen zuweist. Eine einheitliche Struktur und teilweise gleichlautende Regelungen erleichtern den Planenden im Kanton das Arbeiten und vereinfacht die Zusammenarbeit unter den Gemeinde-Bauämtern. Dank den individuellen Ausgestaltungsmöglichkeiten bleibt die Gemeindeautonomie gewahrt.

Das Muster-BZR (Download) inklusive Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln finden Sie im Internet unter diesem Link: 

Projektablauf

14. November 2024
Informationsveranstaltung Prüfung Quartierpläne

Für die direktbetroffenen Grundeigentümerschaften und weitere interessierte Sarnerinnen und Sarner findet eine Infoveranstaltung in der Aula Cher statt. Die Gemeinde informiert zur Absicht und dem Vorgehen bei der Prüfung der Quartierpläne.

14. November 2024
23. Oktober 2024 – 15. Dezember 2024
Umfrage Quartierpläne

Rund um die Prüfung der Quartierpläne bestehen wiederholt Mitsprachemöglichkeiten. Den Auftakt bildet die Umfrage zu den Qualitäten und Defiziten in den Quartierplangebieten. Sie richtet sich in erster Linie an die Grundeigentümerschaften, kann aber von allen Interessierten ausgefüllt werden.

23. Oktober 2024 – 15. Dezember 2024
19. Februar 2024
Kantonale Stellungnahme REK Sarnen

Der Einwohnergemeinderat hat das REK Sarnen zuhanden der kantonalen Stellungnahme verabschiedet. Diese wird voraussichtlich im Sommer 2024 vorliegen. Dann wird das REK Sarnen nochmals überarbeitet und anschliessend veröffentlicht.

19. Februar 2024
ab Mitte 2023
Revision Nutzungsplanung

Parallel zur Erarbeitung des REK Sarnen starten die Revisionsarbeiten an den Planungsinstrumenten. Mitwirkungsmöglichkeiten werden zu einem späteren Zeitpunkt hier aufgeschaltet.

ab Mitte 2023
6. / 14. Juni 2023
Spezielle Mitwirkungsformate Entwurf REK Sarnen

Es fand ein Austausch mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu ihren Vorstellungen für Sarnens Zukunft statt. Mit den Ortsparteien in Sarnen wurde eine Fragestunde durchgeführt.

6. / 14. Juni 2023
30. Mai 2023
Infoveranstaltung Entwurf REK Sarnen

Start der öffentlichen Mitwirkung zum Entwurf des REK Sarnen mit einer Informationsveranstaltung. Die Präsentation ist online verfügbar.

30. Mai 2023
25. Mai – 26. Juni 2023
Öffentliche Mitwirkung Entwurf REK Sarnen

Vom 25. Mai – 26. Juni 2023 war die Sarner Bevölkerung eingeladen, zum Entwurf des REK Sarnen Stellung zu beziehen. Der Mitwirkungsbericht ist online einsehbar.

25. Mai – 26. Juni 2023
23. Mai 2023
Entwurf REK Sarnen

Der Entwurf des REK Sarnen wurde zusammen mit weiteren erläuternden Dokumenten veröffentlicht.

23. Mai 2023
6. Juli – 30. August 2022
Online-Beteiligung Entwurf REK Sarnen

Online-Umfrage zur Mitgestaltung des REK Sarnen – gerne teilen wir mit Ihnen die Resultate.

6. Juli – 30. August 2022
6. Juli 2022
Strategiewerkstatt Entwurf REK Sarnen

Dialogveranstaltung mit ca. 80 Teilnehmenden mit Informationen und  Diskussionen zum Entwurfstand des REK Sarnen als Auftakt zur ersten Online-Beteiligung. In der Präsentation finden Sie Erläuterungen zum Entwurf.

6. Juli 2022
22. / 29. Januar 2022
Ortsteil- & Quartiergespräche

Im Rahmen von sieben Ortsteilgesprächen mit insgesamt 150 Teilnehmenden bot sich die Möglichkeit zur Information über den Entwurfstand des REK Sarnen sowie zum direkten Gespräch mit den Planenden.

22. / 29. Januar 2022
20. Januar 2022
Startveranstaltung

Erste Informationsveranstaltung mit Möglichkeit zum Austausch rund um das Räumliche Entwicklungskonzept (REK). Schauen Sie sich nochmals die Präsentation mit einem Gesamtüberblick über die Ortsplanungsrevision an.

20. Januar 2022
Sommer 2021
Projektstart

Startschuss zum Projekt „Ortsplanung Sarnen 2025“ mit dem Gemeinderat, der strategischen Planungskommission und der Projektleitung.

Sommer 2021

Impressionen

Projektorganisation

Die Gemeinde Sarnen bearbeitet die Ortsplanungsrevision gemeinsam mit einem externen Planungsteam. Dieses berät die Ortsplanungskommission sowie den Einwohnergemeinderat als Auftraggeber fachlich, koordiniert den Beteiligungsprozess und erarbeitet die Entwürfe der Planungsinstrumente.

Planungsteam

Gemeinde Sarnen
Ivo Näpflin
Projektleiter Auftraggeberschaft

Raphael Disler
Bereichsleiter Bau/Raumentwicklung/Werke

planung@sarnen.ow.ch

urbanista.ch
Markus Nollert
Gesamtprojektleitung

 

Simon Eggimann
Teilprojektleitung Nutzungsplanung und Partizipation

Van de Wetering
Roman Hanimann
Teilprojektleitung REK Sarnen

 

Ortsplanungskommission

Die Ortsplanungskommission Sarnen begleitet den gesamten Prozess der Ortsplanungsrevision. Die Aufgabe der ständigen Kommission ist es, die Entwürfe der nutzungsplanerischen Instrumente zu reflektieren und breit abgestützte Lösungen zu finden, die Mehrwerte für ganz Sarnen schaffen. Die Ortsplanungskommission setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

  • Boris Camenzind, Gemeinderat (Vorsitz)
  • Jürg Berlinger, Gemeindepräsident
  • Peter Seiler, Gemeinderat
  • Thomas Bannwart
  • Pascal Durrer
  • Pascal Häller-Hinter
  • Tobias Küchler
  • Max Rötheli
  • Roli Scherer
  • Heidi Peter-Jakober
  • Raphael Disler (beratend)
  • Ivo Näpflin (beratend)

Glossar

Das eidgenössische Raumplanungsgesetz ist das höchste Planungsgesetz auf Bundesebene und hat unter anderem das Ziel einer haushälterischen Nutzung des Bodens.

Der kantonale Richtplan regelt die räumlichen Interessen des Kantons Obwalden und dient als Grundlage für die kommunale Nutzungsplanung. Er ist für die Behörden verbindlich.

Die Abkürzung IVHB steht für die interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe und hat zum Ziel, in allen beigetretenen Kantonen eine einheitliche Messweise auf Gemeindeebene zu definieren. Seit dem 1.1.2016 sind die Vorgaben der IVHB im Baugesetz des Kantons Obwalden umgesetzt. Die Umsetzung beinhaltet unter anderem die Abschaffung der Nutzungsziffern. Mit der Ortsplanungsrevision übernimmt die Gemeinde Sarnen die übergeordneten Vorgaben der IVHB auf kommunaler Ebene.

In der Ortsplanung klärt eine Gemeinde, wie sie sich räumlich entwickeln will. Ca. alle 10-15 Jahren findet eine Revision (sprich Überarbeitung) statt. Die Ortsplanung durchläuft in Sarnen zwei Phasen. Zuerst wird das räumliche Entwicklungskonzept REK erarbeitet. Danach folgt die Überarbeitung der Nutzungsplanung.

Mit Planungsinstrumenten sind verschiedene Planungsdokumente gemeint. Im Fall der Ortsplanungsrevision sind dies beispielsweise, das REK Sarnen, der Zonenplan und das Bau- und Zonenreglement.

Das Räumliche Entwicklungskonzept REK wird in einem ersten Schritt als strategisches Planungsinstrument für die zukünftige räumliche Entwicklung der Gemeinde erarbeitet. Es bildet eine Grundlage für die anstehende Revision der Nutzungsplanung.

Jede Gemeinde verfügt über eine Nutzungsplanung, bestehend aus einem Bau- und Zonenreglement und einem Zonenplan. Der Zonenplan legt fest, wo in der Gemeinde Wohnen, Arbeiten und Landwirtschaft vorgesehen sind. Für die Grundeigentümerschaften ist der Plan für sämtliche Bauvorhaben verbindlich.

Ein behördenverbindliches Dokument ist ein strategisches Dokument mit einem weiteren Horizont, das sich der Einwohnergemeinderat für sich selbst und für die Gemeindeverwaltung erarbeitet. Die Ziele, Inhalte und Massnahmen von Strategien, Leitbildern oder Richtplänen setzt die Gemeinde direkt oder mit weiterführenden Planungen um.

Grundeigentümerverbindliche Planungen und Dokumente sind dagegen für alle verbindlich.  Mit der Nutzungsplanung werden parzellenscharfe Vorgaben gemacht, die zwingend einzuhalten sind.

Wenn Planende von räumlicher Entwicklung sprechen, ist damit gemeint, dass geklärt werden soll, wo gewohnt und gearbeitet werden soll, wo die Menschen ihre Freizeit verbringen können, wo der Natur und Landschaft ihr Platz eingeräumt wird oder wo welche Mobilitätsformen gefördert beziehungsweise vermindert werden sollen.


Fragen und Antworten

Die Gemeinden sind angehalten, ihre Ortsplanungen alle 10-15 Jahre zu überprüfen und den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Der Zonenplan und das Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Sarnen wurden zuletzt im Jahr 2012 gesamthaft revidiert, letzte Teiländerungen wurden 2019 vorgenommen.

Mit der Erarbeitung des Räumlichen Entwicklungskonzepts REK und der anschliessenden Revision der Planungsinstrumente nimmt Sarnen die wichtigen Anpassungen an die in der Zwischenzeit veränderten räumlichen Verhältnisse vor und setzt die übergeordneten Vorgaben von RPG 1 um. Damit erfüllt die Gemeinde Sarnen die übergeordneten bundesrechtlichen und kantonalen Anforderungen an die kommunale Raumplanung und macht sich fit für die räumliche Entwicklung der nächsten Jahre.

Sie haben während des gesamten Prozesses zur Revision der Planungsinstrumente, der voraussichtlich bis Anfang 2026 dauern wird, regelmässig die Gelegenheit, sich aktiv an der Planung zu beteiligen und diese mitzugestalten. Neben den offiziellen Mitwirkungs- und Auflagephasen wird es in regelmässigen Abständen Beteiligungsveranstaltungen geben.

Ihre Meinung interessiert uns – wir freuen uns auf Ihre Inputs und Mitgestaltung!

Die Revisionsarbeiten starten mit der Erarbeitung des Räumlichen Entwicklungskonzepts REK. Dieses ist ein strategisches Instrument des Gemeinderates und hat keine Verbindlichkeit für die Grundeigentümerschaften und die Einwohnenden der Gemeinde Sarnen. Bereits in dieser ersten Phase gibt es mehrere Möglichkeiten, beim Prozess mitzuwirken.

Im zweiten Arbeitsschritt werden die verbindlichen Planungsinstrumente der Gemeinde Sarnen geprüft und an die heute geltenden übergeordneten Rahmenbedingungen und Vorgaben sowie an die Bedürfnisse der Gemeinde angepasst. Es handelt sich dabei insbesondere um den Zonenplan, das Bau- und Zonenreglement sowie die rechtsgültigen Quartierpläne. Auch hier besteht während der Entwurfsphase sowie während einer offiziellen Mitwirkungsphase die Möglichkeit zur Meinungsäusserung.

Die Ortsplanungsrevision basiert auf den übergeordneten gesetzlichen Vorgaben des Bundes sowie des Kantons Obwalden. Dabei handelt es sich zum einen um das eidgenössische Raumplanungsgesetz RPG, welches von der Stimmbevölkerung im Jahr 2013 angenommen wurde (55.7 % Ja-Stimmenanteil in Sarnen). Hauptaufgabe des RPG für die Ortsplanungsrevision ist die haushälterische Bodennutzung und die damit verbundene qualitative Siedlungsentwicklung nach innen.

Das Baugesetz des Kantons Obwalden sowie der Kantonale Richtplan geben die Stossrichtungen der räumlichen Entwicklung des Kantons Obwalden und seiner Gemeinden auf gesetzlicher und richtplanerischer Stufe vor.

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Einwohnergemeinde Sarnen
Fachbereich Bau/Raumentwicklung
planung@sarnen.ch

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