Die Gemeinde Sarnen revidiert ihre Ortsplanung und die dazugehörigen Planungsinstrumente über die kommenden Jahre. Das Ziel der Revision ist ein zeitgemässes und massgeschneidertes Instrumentarium für die Lenkung der räumlichen Entwicklung der Gemeinde Sarnen.
Dazu wird ein räumliches Entwicklungskonzept (REK) unter Einbezug der interessierten Bevölkerung nach Vorgaben des kantonalen Richtplans erarbeitet. Das REK dient bei den anschliessenden Revisionsarbeiten als strategischer Richtungsweiser der künftigen räumlichen Entwicklung.
Die Planungsinstrumente der Gemeinde Sarnen wurden zuletzt im Jahr 2012 gesamthaft revidiert. Auf der Grundlage des REK werden im nächsten Schritt diese Instrumente sowie die rechtsgültigen Quartierpläne überprüft und aktualisiert.
Mit der Ortsplanungsrevision stellen wir die Weichen für die räumliche Entwicklung von Sarnen mit seinen Ortsteilen für die nächsten 10-15 Jahre. Gestalten Sie diesen Prozess mit uns und nehmen Sie die Beteiligungsmöglichkeiten als Chance wahr, so können wir gemeinsam die Zukunft von Sarnen gestalten. Für das Mitdenken in diesem wichtigen Prozess danke ich Ihnen vielmals.
Jürg Berlinger, Gemeindepräsident
Startschuss zum Projekt „Ortsplanung Sarnen 2025“ mit dem Gemeinderat, der strategischen Planungskommission und der Projektleitung.
Erste Informationsveranstaltung mit Interaktionsmöglichkeit zum Räumlichen Entwicklungskonzept (REK). Hier finden Sie weitere Informationen zur Veranstaltung.
Die Veranstaltung fand digital per Zoom mit Übertragung in die Aula Cher statt.
Im Rahmen von sieben Ortsteilgesprächen bietet sich die Möglichkeit zur Information über den Entwurfstand des REK sowie zum direkten Gespräch mit den Planenden. Das Programm der Gespräche finden Sie hier.
Dialogveranstaltung mit Informationen und Diskussionen zum Entwurfstand des REK als Auftakt zur ersten Online-Beteiligung. Einen Rückblick auf die Veranstaltung finden Sie hier.
Online-Umfrage zur Mitgestaltung des räumlichen Entwicklungskonzepts – gerne teilen wir mit Ihnen die Resultate.
Veröffentlichung der Dokumente des Räumlichen Entwicklungskonzepts REK Sarnen
Vom 25. Mai – 26. Juni 2023 ist die Sarner Bevölkerung eingeladen, zum REK Sarnen Stellung zu beziehen.
Start der öffentlichen Mitwirkung zum Entwurf des REK Sarnen mit einer Informationsveranstaltung. Anschliessend besteht die Möglichkeit, Mitwirkungseingaben zum REK einzureichen.
Parallel zur Erarbeitung des REK starten die Revisionsarbeiten an den Planungsinstrumenten. Mitwirkungsmöglichkeiten werden zu einem späteren Zeitpunkt hier aufgeschaltet.
Die Gemeinden sind angehalten, ihre Ortsplanungen alle 10-15 Jahre zu überprüfen und den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Der Zonenplan und das Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Sarnen wurden zuletzt im Jahr 2012 gesamthaft revidiert, letzte Teiländerungen wurden 2019 vorgenommen.
Mit der Erarbeitung des Räumlichen Entwicklungskonzepts REK und der anschliessenden Revision der Planungsinstrumente nimmt Sarnen die wichtigen Anpassungen an die in der Zwischenzeit veränderten räumlichen Verhältnisse vor und setzt die übergeordneten Vorgaben von RPG 1 um. Damit erfüllt die Gemeinde Sarnen die übergeordneten bundesrechtlichen und kantonalen Anforderungen an die kommunale Raumplanung und macht sich fit für die räumliche Entwicklung der nächsten 10-15 Jahre.
Sie haben während des gesamten Prozesses zur Revision der Planungsinstrumente, der voraussichtlich bis 2025 dauern wird, regelmässig die Gelegenheit, sich aktiv an der Planung zu beteiligen und diese mitzugestalten. Neben den offiziellen Mitwirkungs- und Auflagephasen wird es in regelmässigen Abständen Beteiligungsveranstaltungen geben. Zudem besteht die Möglichkeit, an der Online-Umfrage teilzunehmen. Aktualitäten und nächste Mitwirkungsgelegenheiten finden Sie hier.
Ihre Meinung interessiert uns – wir freuen uns auf Ihre Inputs und Mitgestaltung!
Die Revisionsarbeiten starten mit der Erarbeitung des Räumlichen Entwicklungskonzepts REK. Dieses ist ein strategisches Instrument des Gemeinderates und hat keine Verbindlichkeit für die Grundeigentümer:innen und die Einwohnenden der Gemeinde Sarnen. Bereits in dieser ersten Phase gibt es mehrere Möglichkeiten, beim Prozess mitzuwirken.
In einem etwas später startenden Arbeitsschritt werden die verbindlichen Planungsinstrumente der Gemeinde Sarnen geprüft und an die heute geltenden übergeordneten Rahmenbedingungen und Vorgaben sowie an die Bedürfnisse der Gemeinde angepasst. Es handelt sich dabei insbesondere um den Zonenplan, das Bau- und Zonenreglement sowie die rechtsgültigen Quartierpläne. Auch hier besteht während der Entwurfsphase sowie während einer offiziellen Mitwirkungsphase die Möglichkeit zur Meinungsäusserung.
Alle Informationen zum Stand der Revisionsarbeiten sowie zu den nächsten Mitwirkungsmöglichkeiten finden Sie hier.
Die Ortsplanungsrevision basiert auf den übergeordneten gesetzlichen Vorgaben des Bundes sowie des Kantons Obwalden. Dabei handelt es sich zum einen um das eidgenössische Raumplanungsgesetz RPG, welches von der Stimmbevölkerung im Jahr 2013 angenommen wurde (55.7 % Ja-Stimmenanteil in Sarnen). Hauptaufgabe des RPG für die Ortsplanungsrevision ist die haushälterische Bodennutzung und die damit verbundene qualitative Siedlungsentwicklung nach innen.
Das Baugesetz des Kantons Obwalden sowie der Kantonale Richtplan geben die Stossrichtungen der räumlichen Entwicklung des Kantons Obwalden und seiner Gemeinden auf gesetzlicher und richtplanerischer Stufe vor.
Haben Sie eine Frage, die hier nicht auftaucht? Stellen Sie uns diese hier.
Die Gemeinde Sarnen bearbeitet das Projekt „Ortsplanung Sarnen 2025“ gemeinsam mit einem externen Planungsteam. Dieses berät die Strategische Planungskommission sowie den Einwohnergemeinderat als Auftraggeber der Ortsplanungsrevision fachlich, koordiniert den Beteiligungsprozess und erarbeitet die Entwürfe der Planungsinstrumente.
urbanista.ch
Markus Nollert
Gesamtprojektleitung
Marion Zängerle
Teilprojektleitung Nutzungsplanung, Partizipation
Van de Wetering
Roman Hanimann
Teilprojektleitung Räumliches Entwicklungskonzept REK
CycloConsulting
Roger Brunner
Strategische Begleitung, Kommunikation
Das eidgenössische Raumplanungsgesetz ist das höchste Planungsgesetz auf Bundesebene und hat unter anderem das Ziel einer haushälterischen Nutzung des Bodens.
Die Abkürzung IVHB steht für die interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe und hat zum Ziel, in allen beigetretenen Kantonen eine einheitliche Messweise auf Gemeindeebene zu definieren. Seit dem 1.1.2016 sind die Vorgaben der IVHB im Baugesetz des Kantons Obwalden umgesetzt. Die Umsetzung beinhaltet unter anderem die Abschaffung der Nutzungsziffern. Mit der Ortsplanungsrevision übernimmt die Gemeinde Sarnen die übergeordneten Vorgaben der IVHB auf kommunaler Ebene.
Der kantonale Richtplan regelt die räumlichen Interessen des Kantons Obwalden und dient als Grundlage für die kommunale Nutzungsplanung. Er ist für die Behörden verbindlich.
Das Räumliche Entwicklungskonzept REK wird in einem ersten Schritt als strategisches Planungsinstrument für die zukünftige räumliche Entwicklung der Gemeinde erarbeitet. Es bildet eine Grundlage für die anstehende Revision der Nutzungsplanung.
Jede Gemeinde verfügt über eine Nutzungsplanung, bestehend aus einem Bau- und Zonenreglement und einem Zonenplan. Der Zonenplan legt fest, wie für die Gemeinde Wohnen, Arbeiten und Landwirtschaft vorgesehen sind. Für die Grundeigentümer:innen ist der Plan verbindlich für sämtliche Bauvorhaben.
Einwohnergemeinde Sarnen
Fachbereich Bau/Raumentwicklung
planung@sarnen.ow.ch
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