Wir rüsten

für die Zukunft

Ortsplanung Sarnen 2025

Die Gemeinde Sarnen überarbeitet ihre Ortsplanung. Zwischen 2021-2023 wurde das Räumliche Entwicklungskonzept REK Sarnen erarbeitet. Dieses strategische Planungsdokument zeigt auf, wie sich die Gemeinde Sarnen räumlich entwickeln soll. Seit Mitte 2023 wird am Zonenplan und Bau- und Zonenreglement gearbeitet. Diese grundeigentümerverbindlichen Planungsinstrumente wurden zuletzt im Jahr 2012 überarbeitet und sind an die übergeordneten Bestimmungen (beispielsweise das eidgenössische Raumplanungsgesetz und das kantonale Planungs- und Baugesetz) sowie an das REK Sarnen anzupassen. Die Sarner Bevölkerung wird bei verschiedenen Planungsständen zur Mitwirkung eingeladen und kann ihre Meinungen einzubringen. Für den Gemeinderat und das Planungsteam ist der Einbezug der Bevölkerung von zentraler Bedeutung.

Das nun vorliegende Räumliche Entwicklungskonzept REK Sarnen zeigt auf, wie sich Sarnen und die Ortsteile baulich entwickeln sollen und was bezüglich Landschaft und Verkehr zu berücksichtigen ist. Gemeinsam mit Ihnen wollen wir nun Nägel mit Köpfen machen und die Entwicklungsabsichten in den Planungsinstrumenten der Gemeinde verankern.

News

Einladung zur Informationsveranstaltung am 2. Juni 2026

Als Auftakt zur formellen Mitwirkung findet am 2. Juni 2026 um 19:00 Uhr in der Aula Cher eine weitere Informationsveranstaltung statt. Dazu lädt Sie der Einwohnergemeinderat und die Ortsplanungskommission herzlich ein.

Die zuständigen Gemeinderäte, die Ortsplanungskommission sowie das Planungsteam möchten Ihnen anlässlich der Veranstaltung die wichtigsten Aspekte des Gesamtentwurfs der revidierten Nutzungsplanung vorstellen und Raum für Ihre Fragen bieten. Der Gesamtentwurf wird bereits knapp 2 Wochen vor der Veranstaltung aufgeschaltet. So haben Sie die Möglichkeit, sich bereits vorgängig einen ersten Überblick zu verschaffen.

Eine Anmeldung ist nicht notwendig. 

Nächste Mitwirkungsmöglichkeit: Formelle Mitwirkung vom 20. Mai - 20. Juli 2026

Seit der letzten Mitwirkung im Mai 2025 wurden die Anliegen aus der Bevölkerung ausführlich geprüft und abgewogen sowie weitere Themen der Nutzungsplanung bearbeitet. Der Gemeinderat hat nun den Entwurf des revidierten Zonenplans sowie des Bau- und Zonenreglements zuhanden der kantonalen Vorprüfung und zur formellen Mitwirkung verabschiedet.

Vor ziemlich genau einem Jahr hatten Sie als Sarnerinnen und Sarner die Möglichkeit, sich anlässlich der informellen Mitwirkung zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung einzubringen. Inzwischen hat das Planungsteam Ihre Anliegen bearbeitet und mit Variantenvorschlägen in der Ortsplanungskommission zur Diskussion gestellt. Das Resultat liegt nun vor und Sie sind herzlich eingeladen, dazu im Rahmen der formellen Mitwirkung Stellung zu beziehen. Im Gegensatz zum vergangenen Jahr werden bei der formellen Mitwirkung alle Eingaben durch den Gemeinderat in einem Mitwirkungsbericht beantwortet und begründet.

Alle Informationen zur Mitwirkung finden Sie hier.

Überblick verschiedene laufende Verfahren

Damit rechtlich alles korrekt abläuft, muss es manchmal etwas kompliziert sein. Am 19. Mai stimmen Sie zuerst an der Gemeindeversammlung über die «technische Vorrevision der Nutzungsplanung» ab. Bei der darauf folgenden formellen Mitwirkung gibt es ebenfalls zwei parallel laufende und rechtlich unabhängige Verfahren: die Gesamtrevision der Nutzungsplanung sowie das Verfahren zu den Quartierplänen. 

Mit der technischen Vorrevision werden einige technische Grundlagen angepasst, damit eine solide Grundlage für die Gesamtrevision besteht. Diese technische Vorrevision muss nun von der Gemeindeversammlung noch beschlossen werden. Mit dieser Grundlage kann direkt im Anschluss die formelle Mitwirkung starten. Eine solche Mitwirkung gibt es einerseits zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung (Zonenplan sowie Bau- und Zonenreglement) und andererseits zum Umgang mit den Quartierplänen.  

Verabschiedung REK Sarnen

Die Grundlage für die Revision der Ortsplanung und die künftige Gemeindeentwicklung wurde durch den Einwohnergemeinderat Anfang März 2025 beschlossen. Das Räumliche Entwicklungskonzept (REK) Sarnen wird damit zum behördenverbindlichen Koordinations- und Führungsinstrument.

Der kantonale Richtplan verlangt von allen Gemeinden einen Masterplan als Grundlage für die Ortsplanungsrevision. In Sarnen übernimmt diese Rolle das Räumliche Entwicklungskonzept REK. Es zeigt auf, wie sich die Gemeinde Sarnen auf zukünftige Herausforderungen in der Raumplanung einstellt und gleichzeitig die Vorgaben von Kanton und Bund umsetzt.

Der Entwurf des REK Sarnen, der im Sommer 2023 der Bevölkerung zur Mitwirkung vorgestellt wurde, sah im Gebiet Türlacher anstelle der drei bestehenden Gebäude an der Marktstrasse einen Dorfpark vor. Vor dem Haupteingang des Sarnen Centers sollte ein öffentlicher, grüner Freiraum entstehen. Nach eingehender Prüfung der Realisierbarkeit hat sich jedoch herausgestellt, dass der Dorfpark die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde übersteigt. Im nun verabschiedeten Räumlichen Entwicklungskonzept wurde der Dorfpark daher gestrichen. Nicht betroffen von diesem Entscheid ist die Entwicklung des Marktplatzes.

Die wichtigsten Inhalte werden im Beitrag des Info Sarnen (S. 10) zusammengefasst.

Beschluss Wohnstrategie

Im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision hat der Einwohnergemeinderat eine Wohnstrategie verabschiedet. 

Er reagiert damit auf das Bevölkerungswachstum und die steigenden Wohnkosten. Ziel ist es, den Wohnraum für alle Generationen und Bevölkerungsschichten bezahlbar zu halten und neue, bedarfsgerechte Angebote zu schaffen.

Die wichtigsten Inhalte werden im Beitrag des Info Sarnen (S. 12) zusammengefasst.

Muster-Bau- und Zonenreglement verabschiedet

Die Obwaldner Gemeinden haben gemeinsam ein Muster-Bau- und Zonenreglement (Muster-BZR) erarbeitet. Dieses fördert die Harmonisierung der Bau- und Zonenreglemente der Gemeinden und bietet einen einheitlichen Rahmen für die Ablösung der im Jahr 2015 abgeschafften Nutzungsziffern. Für die Erarbeitung des Muster-BZR wurde ein Fachgremium mit Vertretungen aus den Bauämtern aller Obwaldner Gemeinden sowie deren Ortsplanungsbüros gebildet.

Das Muster-BZR ist ein wichtiges Hilfsinstrument für die Weiterbearbeitung der Ortsplanungsrevisionen. Es beinhaltet Ausführungsbestimmungen zu Themen, bei denen das revidierte, kantonale Baurecht den Gemeinden Regelungskompetenzen zuweist. Eine einheitliche Struktur und teilweise gleichlautende Regelungen erleichtern den Planenden im Kanton das Arbeiten und vereinfacht die Zusammenarbeit unter den Gemeinde-Bauämtern. Dank den individuellen Ausgestaltungsmöglichkeiten bleibt die Gemeindeautonomie gewahrt.

Das Muster-BZR inklusive Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln finden Sie im Internet unter diesem Link: 

Projektablauf

20. Mai – 20. Juli 2026

Formelle Mitwirkung Gesamtrevision & Quartierpläne

Die Sarner Bevölkerung ist zur formellen Mitwirkung zu den Entwürfen des Zonenplans, Bau- und Zonenreglements sowie den Quartierplänen eingeladen. Alle Mitwirkungsmöglichkeiten finden sich hier

20. Mai – 20. Juli 2026
19. Mai 2026

Gemeindeversammlung Technische Vorrevision

Damit für die Gesamtrevision der Nutzungsplanung eine bereinigte technische Plangrundlage zur Verfügung steht, wurde vorgelagert eine sogenannte technische Vorrevision durchgeführt. Darüber befindet die Gemeindeversammlung noch vor Start der formellen Mitwirkung. 

19. Mai 2026
Ende April 2026

Eingabe zur kantonalen Vorprüfung

Die Gemeinde Sarnen hat als erste Obwaldner Gemeinde den Entwurf ihres revidierten Zonenplans sowie des Bau- und Zonenreglements zur kantonalen Vorprüfung eingereicht. 

Ende April 2026
Herbst 2025

Überarbeitung Entwurf

Die zahlreichen Rückmeldungen aus der informellen Mitwirkung werden bearbeitet und der Entwurf des Zonenplans sowie Bau- und Zonenreglements für die formelle Mitwirkung (Juni/Juli 2026) vorbereitet.

Herbst 2025
10. März 2025
Verabschiedung REK Sarnen & Wohnstrategie

Der Einwohnergemeinderat hat das REK Sarnen und die zugehörige Wohnstrategie verabschiedet. Beide Dokumente liegen nun als wichtige Grundlage für die laufende Nutzungsplanung behördenverbindlich vor.

10. März 2025
14. November 2024
Informationsveranstaltung Prüfung Quartierpläne

Für die direktbetroffenen Grundeigentümerschaften und weitere interessierte Sarnerinnen und Sarner findet eine Infoveranstaltung in der Aula Cher statt. Die Gemeinde informiert zur Absicht und dem Vorgehen bei der Prüfung der Quartierpläne.

14. November 2024
23. Oktober 2024 – 15. Dezember 2024
Umfrage Quartierpläne

Rund um die Prüfung der Quartierpläne bestehen wiederholt Mitsprachemöglichkeiten. Den Auftakt bildet die Umfrage zu den Qualitäten und Defiziten in den Quartierplangebieten. Sie richtet sich in erster Linie an die Grundeigentümerschaften, kann aber von allen Interessierten ausgefüllt werden.

23. Oktober 2024 – 15. Dezember 2024
19. Februar 2024
Kantonale Stellungnahme REK Sarnen

Der Einwohnergemeinderat hat das REK Sarnen zuhanden der kantonalen Stellungnahme verabschiedet. Diese wird voraussichtlich im Sommer 2024 vorliegen. Dann wird das REK Sarnen nochmals überarbeitet und anschliessend veröffentlicht.

19. Februar 2024
ab Mitte 2023
Revision Nutzungsplanung

Parallel zur Erarbeitung des REK Sarnen starten die Revisionsarbeiten an den Planungsinstrumenten. Mitwirkungsmöglichkeiten werden zu einem späteren Zeitpunkt hier aufgeschaltet.

ab Mitte 2023
6. / 14. Juni 2023
Spezielle Mitwirkungsformate Entwurf REK Sarnen

Es fand ein Austausch mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu ihren Vorstellungen für Sarnens Zukunft statt. Mit den Ortsparteien in Sarnen wurde eine Fragestunde durchgeführt.

6. / 14. Juni 2023
30. Mai 2023
Infoveranstaltung Entwurf REK Sarnen

Start der öffentlichen Mitwirkung zum Entwurf des REK Sarnen mit einer Informationsveranstaltung.

30. Mai 2023
25. Mai – 26. Juni 2023
Öffentliche Mitwirkung Entwurf REK Sarnen

Vom 25. Mai – 26. Juni 2023 war die Sarner Bevölkerung eingeladen, zum Entwurf des REK Sarnen Stellung zu beziehen. Der Mitwirkungsbericht ist online einsehbar.

25. Mai – 26. Juni 2023
23. Mai 2023
Entwurf REK Sarnen

Der Entwurf des REK Sarnen wurde zusammen mit weiteren erläuternden Dokumenten veröffentlicht.

23. Mai 2023
6. Juli – 30. August 2022
Online-Beteiligung Entwurf REK Sarnen

Online-Umfrage zur Mitgestaltung des REK Sarnen.

6. Juli – 30. August 2022
6. Juli 2022
Strategiewerkstatt Entwurf REK Sarnen

Dialogveranstaltung mit ca. 80 Teilnehmenden mit Informationen und  Diskussionen zum Entwurfstand des REK Sarnen als Auftakt zur ersten Online-Beteiligung. 

6. Juli 2022
22. / 29. Januar 2022
Ortsteil- & Quartiergespräche

Im Rahmen von sieben Ortsteilgesprächen mit insgesamt 150 Teilnehmenden bot sich die Möglichkeit zur Information über den Entwurfstand des REK Sarnen sowie zum direkten Gespräch mit den Planenden.

22. / 29. Januar 2022
20. Januar 2022
Startveranstaltung

Erste Informationsveranstaltung mit Möglichkeit zum Austausch rund um das Räumliche Entwicklungskonzept (REK). 

20. Januar 2022
Sommer 2021
Projektstart

Startschuss zum Projekt „Ortsplanung Sarnen 2025+“ mit dem Gemeinderat, der Ortsplanungskommission und der Projektleitung.

Sommer 2021

Impressionen

Projektorganisation

Die Gemeinde Sarnen bearbeitet die Ortsplanungsrevision gemeinsam mit einem externen Planungsteam. Dieses berät die Ortsplanungskommission sowie den Einwohnergemeinderat als Auftraggeber fachlich, koordiniert den Beteiligungsprozess und erarbeitet die Entwürfe der Planungsinstrumente.

Planungsteam

Gemeinde Sarnen
Raphael Disler
Bereichsleiter Bau/Raumentwicklung/Werke

Ivan Burch
Projektleiter Planung, Mobilität und Energiestadt

planung@sarnen.ch

urbanista.ch
Markus Nollert
Gesamtprojektleitung

Simon Eggimann
Teilprojektleitung Nutzungsplanung und Partizipation

Pierre Scheidemann

Atelier CORSO
Roman Hanimann
Teilprojektleitung REK Sarnen

Samuel Ammann
Bastiaan Woudenberg

Ortsplanungskommission

Die Ortsplanungskommission Sarnen begleitet den gesamten Prozess der Ortsplanungsrevision. Die Aufgabe der ständigen Kommission ist es, die Entwürfe der nutzungsplanerischen Instrumente zu reflektieren und breit abgestützte Lösungen zu finden, die Mehrwerte für ganz Sarnen schaffen. Die Ortsplanungskommission setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

  • Boris Camenzind, Gemeinderat (Vorsitz)
  • Jürg Berlinger, Gemeindepräsident
  • Peter Seiler, Gemeinderat
  • Pascal Durrer
  • Pascal Häller-Hinter
  • Tobias Küchler
  • Max Rötheli
  • Roli Scherer
  • Heidi Peter-Jakober
  • Raphael Disler (beratend)
  • Ivan Burch (beratend)

Glossar

Ein behördenverbindliches Dokument ist ein strategisches Dokument mit einem weiteren Horizont, das sich der Einwohnergemeinderat für sich selbst und für die Gemeindeverwaltung erarbeitet. Die Ziele, Inhalte und Massnahmen von Strategien, Leitbildern oder Richtplänen setzt die Gemeinde direkt oder mit weiterführenden Planungen um.

Grundeigentümerverbindliche Planungen und Dokumente sind dagegen für alle verbindlich.  Mit der Nutzungsplanung werden parzellenscharfe Vorgaben gemacht, die zwingend einzuhalten sind.

Das eidgenössische Raumplanungsgesetz ist das höchste Planungsgesetz auf Bundesebene und hat unter anderem das Ziel einer haushälterischen Nutzung des Bodens.

Aktuell wird eine Gesamtrevision der Nutzungsplanung vorgenommen. Das bedeutet, dass alle Zonen im Zonenplan geprüft sowie das Bau- und Zonenreglement komplett überarbeitet werden. Im Gegenzug dazu wird bei einer Teilrevision beispielweise hinsichtlich eines grösseren Entwicklungsprojekts nur eine Zone und deren Bestimmungen im Bau- und Zonenreglement angepasst. Sowohl bei Gesamt- als auch bei Teilrevisionen müssen die Mitwirkung der Bevölkerung sowie die Rechtsmittel gewährt werden und es ist eine Volksabstimmung notwendig. 

Die Abkürzung IVHB steht für die interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe und hat zum Ziel, in allen beigetretenen Kantonen eine einheitliche Messweise auf Gemeindeebene zu definieren. Seit dem 1.1.2016 sind die Vorgaben der IVHB im Baugesetz des Kantons Obwalden umgesetzt. Die Umsetzung beinhaltet unter anderem die Abschaffung der Nutzungsziffern. Mit der Ortsplanungsrevision übernimmt die Gemeinde Sarnen die übergeordneten Vorgaben der IVHB auf kommunaler Ebene.

Der kantonale Richtplan regelt die räumlichen Interessen des Kantons Obwalden und dient als Grundlage für die kommunale Nutzungsplanung. Er ist für die Behörden verbindlich.

Der Entwurf des Zonenplan sowie des Bau- und Zonenreglements werden zusammen mit dem Planungsbericht und weiteren Dokumenten beim Kanton Obwalden zur Vorprüfung eingereicht. Die kantonalen Ämter prüfen in diesem Zusammenhang, ob die übergeordneten Planungsgrundlagen wie der kantonale Richtplan und das Planungs- und Baugesetz eingehalten werden. 

Jede Gemeinde verfügt über eine Nutzungsplanung, bestehend aus einem Bau- und Zonenreglement und einem Zonenplan. Der Zonenplan legt fest, wo in der Gemeinde Wohnen, Arbeiten und Landwirtschaft vorgesehen sind. Für die Grundeigentümerschaften ist der Plan für sämtliche Bauvorhaben verbindlich.

In der Ortsplanung klärt eine Gemeinde, wie sie sich räumlich entwickeln will. Ca. alle 10-15 Jahren findet eine Revision (sprich Überarbeitung) statt. Die Ortsplanung durchläuft in Sarnen zwei Phasen. Zuerst wird das räumliche Entwicklungskonzept REK erarbeitet. Danach folgt die Überarbeitung der Nutzungsplanung.

Mit Planungsinstrumenten sind verschiedene Planungsdokumente gemeint. Im Fall der Ortsplanungsrevision sind dies beispielsweise das REK Sarnen, der Zonenplan oder das Bau- und Zonenreglement.

Wenn Planende von räumlicher Entwicklung sprechen, ist damit gemeint, dass geklärt werden soll, wo gewohnt und gearbeitet werden soll, wo die Menschen ihre Freizeit verbringen können, wo der Natur und Landschaft ihr Platz eingeräumt wird oder wo welche Mobilitätsformen gefördert beziehungsweise vermindert werden sollen.

Das Räumliche Entwicklungskonzept REK wird in einem ersten Schritt als strategisches Planungsinstrument für die zukünftige räumliche Entwicklung der Gemeinde erarbeitet. Es bildet eine Grundlage für die anstehende Revision der Nutzungsplanung.


Fragen und Antworten

Die Gemeinden sind angehalten, ihre Ortsplanungen alle 10-15 Jahre zu überprüfen und den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Der Zonenplan und das Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Sarnen wurden zuletzt im Jahr 2012 gesamthaft revidiert, letzte Teiländerungen wurden 2019 vorgenommen.

Mit der Erarbeitung des Räumlichen Entwicklungskonzepts REK und der anschliessenden Revision der Planungsinstrumente nimmt Sarnen die wichtigen Anpassungen an die in der Zwischenzeit veränderten räumlichen Verhältnisse vor und setzt die übergeordneten Vorgaben von RPG 1 um. Damit erfüllt die Gemeinde Sarnen die übergeordneten bundesrechtlichen und kantonalen Anforderungen an die kommunale Raumplanung und macht sich fit für die räumliche Entwicklung der nächsten Jahre.

Sie haben während des gesamten Prozesses zur Revision der Planungsinstrumente regelmässig die Gelegenheit, sich aktiv an der Planung zu beteiligen und diese mitzugestalten. Neben den offiziellen Mitwirkungs- und Auflagephasen wird es in regelmässigen Abständen Beteiligungsveranstaltungen geben.

Ihre Meinung interessiert uns – wir freuen uns auf Ihre Inputs und Mitgestaltung!

Die Revisionsarbeiten starten mit der Erarbeitung des Räumlichen Entwicklungskonzepts REK. Dieses ist ein strategisches Instrument des Gemeinderates und hat keine Verbindlichkeit für die Grundeigentümerschaften und die Einwohnenden der Gemeinde Sarnen. Bereits in dieser ersten Phase gibt es mehrere Möglichkeiten, beim Prozess mitzuwirken.

Im zweiten Arbeitsschritt werden die verbindlichen Planungsinstrumente der Gemeinde Sarnen geprüft und an die heute geltenden übergeordneten Rahmenbedingungen und Vorgaben sowie an die Bedürfnisse der Gemeinde angepasst. Es handelt sich dabei insbesondere um den Zonenplan, das Bau- und Zonenreglement sowie die rechtsgültigen Quartierpläne. Auch hier besteht während der Entwurfsphase sowie während einer offiziellen Mitwirkungsphase die Möglichkeit zur Meinungsäusserung.

Die Ortsplanungsrevision basiert auf den übergeordneten gesetzlichen Vorgaben des Bundes sowie des Kantons Obwalden. Dabei handelt es sich zum einen um das eidgenössische Raumplanungsgesetz RPG, welches von der Stimmbevölkerung im Jahr 2013 angenommen wurde (55.7 % Ja-Stimmenanteil in Sarnen). Hauptaufgabe des RPG für die Ortsplanungsrevision ist die haushälterische Bodennutzung und die damit verbundene qualitative Siedlungsentwicklung nach innen.

Das Baugesetz des Kantons Obwalden sowie der Kantonale Richtplan geben die Stossrichtungen der räumlichen Entwicklung des Kantons Obwalden und seiner Gemeinden auf gesetzlicher und richtplanerischer Stufe vor.

Haben Sie eine Frage, die hier nicht auftaucht? Stellen Sie uns diese hier.

Einwohnergemeinde Sarnen
Fachbereich Bau/Raumentwicklung
planung@sarnen.ch

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Vorgelagertes Mitwirkungsverfahren: Nachführung der Nutzungsplanung

Bereits jetzt läuft die Mitwirkung zur Nachführung der Nutzungsplanung. Dabei handelt es sich um eine eher technische Vorarbeit für die eigentliche Revision der Nutzungsplanung. Es geht zum Beispiel um die Ergänzung von Verkehrszonen gemäss den Vorgaben des Kantons oder die Ausscheidung der Gewässerräume, einschliesslich der Aufhebung der bisher dafür vorgesehenen Baulinien.

Sie haben die Möglichkeit, sich bis zum 28. April 2025 entweder digital über www.mitwirken-sarnen.ch oder analog einzubringen.