Mitwirkungsbereich III: Sarnens Quartiere

Factsheets Quartiere

Zur Vorbereitung auf die Veranstaltungen finden Sie hier ein kurzes Factsheet mit den strategischen Entwicklungsabsichten und einem Vorschlag für konkrete Zonenbestimmungen zu allen fünf Quartieren, in denen ein Quartierdialog stattfindet. Sollte es Darstellungsprobleme geben, empfehlen wir, das Dokument herunterzuladen und in Adobe Acrobat zu öffnen.

Gerne geben wir Ihnen für die Lektüre der Factsheets einige einleitende Erläuterungen mit:

  • Das Planungsteam sucht anlässlich der informellen Mitwirkung den Dialog mit der Bevölkerung und will bereits zu einem frühen Zeitpunkt der Entwurfsarbeiten möglichst konkret diskutieren. Deshalb wurde entschieden, den Zonenplan und gewisse Zonenbestimmungen bereits zu veröffentlichen, auch wenn es sich um eine Rohfassung handelt.
  • Die Inhalte aus dem REK Sarnen (jeweils Seite 1 im Factsheet) sind beschlossen und behördenverbindlich. Die weiteren Inhalte aus der Nutzungsplanung dienen als Diskussionsgrundlage und werden sich laufend weiterentwickeln. 
  • Die Einblicke in den Entwurf des Bau- und Zonenreglements beschränken sich aktuell auf die Zonenbestimmungen zu den jeweils in einem Quartierdialog vorkommenden Zonen. Die Formulierungen werden in einem nächsten Schritt geschärft, wir möchten Ihnen aber trotzdem bereits grob aufzeigen, in welche Richtung es gehen könnte. Das Gesamtbild wird sich schlussendlich nur zusammen mit den weiteren Bestimmungen des BZR und dem PBG ergeben. Wer sich bereits vertieft einlesen will, kann das Muster-BZR sowie den Vernehmlassungsentwurf des PBG studieren.

Goldmatt

Kägiswil

Pilatusstrasse

Sarnen Nord

Sarnen Ost

Vorgelagertes Mitwirkungsverfahren: Nachführung der Nutzungsplanung

Bereits jetzt läuft die Mitwirkung zur Nachführung der Nutzungsplanung. Dabei handelt es sich um eine eher technische Vorarbeit für die eigentliche Revision der Nutzungsplanung. Es geht zum Beispiel um die Ergänzung von Verkehrszonen gemäss den Vorgaben des Kantons oder die Ausscheidung der Gewässerräume, einschliesslich der Aufhebung der bisher dafür vorgesehenen Baulinien.

Sie haben die Möglichkeit, sich bis zum 28. April 2025 entweder digital über www.mitwirken-sarnen.ch oder analog einzubringen.