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Entwurf REK Sarnen

Vorgelagertes Mitwirkungsverfahren: Nachführung der Nutzungsplanung

Bereits jetzt läuft die Mitwirkung zur Nachführung der Nutzungsplanung. Dabei handelt es sich um eine eher technische Vorarbeit für die eigentliche Revision der Nutzungsplanung. Es geht zum Beispiel um die Ergänzung von Verkehrszonen gemäss den Vorgaben des Kantons oder die Ausscheidung der Gewässerräume, einschliesslich der Aufhebung der bisher dafür vorgesehenen Baulinien.

Sie haben die Möglichkeit, sich bis zum 28. April 2025 entweder digital über www.mitwirken-sarnen.ch oder analog einzubringen.